Neue BAFA Förderrichtlinie: KMU Förderprogramm für Unternehmensberatungen wird fortgeführt

Die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU wird mit einer neuen BAFA Richtlinie zum 1. Januar 2023 fortgesetzt. Mit dem Programm können sich KMU Beratungsleistungen bezuschussen lassen.

Die Förderung richtet sich weiterhin an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Auch diese sollen durch einen Zuschuss zu den Beratungskosten in die Lage versetzt werden, externen Rat bei anstehenden unternehmerischen Herausforderungen einzuholen.

Das Programm wurde im Sinne einer besseren Übersichtlichkeit verschlankt. Mit der neuen Förderung entfällt die Unterscheidung der Antragstellergruppen. Es gibt nur noch eine Gruppe: kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe.

Auch der Fördersatz unterscheidet sich nur noch nach dem Standort und beträgt entweder 50 % und maximal 1.750 Euro oder 80 % und maximal 2.800 Euro der Beratungskosten. Pro Jahr können Unternehmen zwei Beratungen gefördert bekommen.

Das Programm wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Europäischen Sozialfonds Plus kofinanziert und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert.

In der neuen Förderperiode gewinnen die bereichsübergreifenden Themen Gleichstellung der Geschlechter, Nichtdiskriminierung sowie ökologische Nachhaltigkeit an Bedeutung und sollten im Rahmen der Beratung beachtet werden. Darüber hinaus werden Beratungsinhalte gefördert, die dazu dienen, die unternehmerischen Kompetenzen zu vertiefen und Arbeitsplätze zu sichern.

Antragstellung

  • Sie können Ihre Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Unternehmensberatung nur online über die Antragsplattform des BAFA stellen. Gerne stellen wir den Antrag für Sie.
  • Die eingeschaltete und gewählte Leitstelle sowie das BAFA prüfen vorab die formalen Fördervoraussetzungen sowie das Vorliegen der notwendigen Beratereigenschaft im Sinne der Förderrichtlinie Ihres gewählten Beratungsunternehmens und informieren Sie über das Ergebnis, die Bedingungen für eine Förderung sowie die Vorlagefrist für das Einreichen Ihres Verwendungsnachweises.
  • Erst nach Erhalt dieses unverbindlichen Informationsschreibens dürfen Sie mit der Beratung beginnen. Bitte beachten Sie, dass als Beginn der Beratung bereits der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Beratung gilt.
  • Sollte Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt tätig sein (ab Gründungsdatum), müssen Sie ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Das Gespräch können Sie frühestens drei Monate vor Antragstellung führen, spätestens jedoch vor Einreichung Ihres Verwendungsnachweises.

Verwendungsnachweis

Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen Sie der Leitstelle folgende Unterlagen im elektronischen Verfahren vollständig vorlegen:

  • Ausgefülltes und vom Antragstellenden unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
  • Vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur EU-KMU und De-minimis-Erklärung
  • Vom Antragstellenden ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
  • Vom Beratenden und vom Antragstellenden unterschriebener Beratungsbericht (einschließlich Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF)
  • Rechnung des Beratungsunternehmens
  • Kontoauszug des Antragstellenden zum Nachweis über die vollständige Zahlung des Honorars
  • Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners (nur bei Unternehmen bis zu einem Jahr nach Gründung zum Zeitpunkt der Antragstellung)

Im Rahmen der Einreichung des Verwendungsnachweises ist zudem vom Antragstellenden der Monitoring-Fragebogen zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU und der Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF Plus zu beantworten.

Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

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