Go-digital Autorisierung

Wir waren für das Förderprogramm "go-digital" autorisiert und konnten für unsere Kunden im Rahmen von Digitalisierungsmaßnahmen finanzielle Unterstützung beantragen, jedoch ist die Autorisierung seit dem 31.12.2022 aufgrund der neuen Richtlinie ausgelaufen.

 

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Den Mittelstand in die digitale Zukunft begleiten

Die digitale Transformation betrifft alle Branchen und Geschäftsbereiche. Um sich im Wettbewerb nachhaltig behaupten zu können, ist es wichtig, die Digitalisierung über alle Geschäftsbereiche hinweg fest im Unternehmen zu etablieren. Das stellt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und das Handwerk vor eine große Herausforderung. Hier fehlen in der Regel die erforderlichen Kapazitäten, um entsprechende Aktivitäten zielgerichtet, erfolgreich und rechtzeitig durchzuführen.

Hier setzt das etablierte Förderprogramm go-digital des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) an. Für go-digital autorisierte Beratungsunternehmen begleiten KMU und Handwerk von der Analyse bis hin zur Umsetzung konkreter Maßnahmen.

Praxisnahe externe Beratungs- und Umsetzungsleistungen zu technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich E-Commerce, bei der Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung unterstützen den Mittelstand auf dem Weg in die digitale Zukunft. Dabei bietet go-digital den Unternehmen eine unbürokratische finanzielle Unterstützung, denn die autorisierten Beratungsunternehmen übernehmen die komplette administrative Projektabwicklung von der Antragstellung bis hin zur Berichterstattung.

Wie wird gefördert?

Begünstigte Unternehmen

Rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks können als begünstigtes Unternehmen die Förderung von Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

 

  • weniger als 100 Mitarbeiter
  • Vorjahresumsatz- oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Wie hoch ist die Förderung?

Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro (ohne Mehrwertsteuer) gefördert. Das begünstigte KMU trägt nur seinen Eigenanteil. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten.

Projektstruktur

Schritt 1: Potenzialanalyse und Erstellung eines groben Realisierungskonzepts

Schritt 2: Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts

Das beratene Unternehmen bestätigt nach Projektabschluss die vertragsgemäß erbrachte Leistung und bewertet die Qualität der Beratung.

weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BMWi

Fakten zu Jürgen Rausch

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2015
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> 25 Jahre
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75+
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