Go-digital Förderrichtlinie bis 2024 verlängert

go-digital: Den Mittelstand auf dem Weg in die digitale Zukunft begleiten

Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks und wollen Ihre Prozesse digitalisieren? Sie möchten von der staatlichen Förderung profitieren, scheuen aber den formellen Aufwand? Dann sollten Sie go-digital kennenlernen!

Mit seinen fünf Modulen „Digitalisierungsstrategie“, „IT-Sicherheit”, „Digitalisierte Geschäftsprozesse”, „Datenkompetenz“ und „Digitale Markterschließung” unterstützt Sie das Förderprogramm go-digital bei Ihrer Digitalisierung. go-digital unterstützt Sie nicht nur bei der Optimierung von eigenen Prozessen, der bestmöglichen Verwendung von Daten und der Erschließung neuer Marktanteile, sondern finanziert auch Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten schützen.

Begünstigte Unternehmen

Rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks können als begünstigtes Unternehmen die Förderung von Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

 

  • weniger als 100 Mitarbeiter
  • Vorjahresumsatz- oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Wie hoch ist die Förderung?

Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro (ohne Mehrwertsteuer) gefördert. Das begünstigte KMU trägt nur seinen Eigenanteil. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten.

weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BMWi

Fakten zu Jürgen Rausch

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